Gesetzliche Regelungen für vertrauliche Geburt
KDFB fordert differenzierte gesetzliche Regelung für vertrauliche Geburt
Köln, 25.4.2012 – Aufgrund der Erkenntnisse der aktuellen Studie „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ des Deutschen Jugendinstitutes fordert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) eine differenzierte gesetzliche Regelung für eine vertrauliche Geburt und enge Vorgaben für die weitere Duldung von Babyklappen durch die Bundesländer.
In einem Brief an Bundesministerin Dr. Kristina Schröder und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen teilt der KDFB ihm wichtige Aspekte zur Ausgestaltung einer vertraulichen Geburt mit. Dazu gehört wesentlich eine umfassende professionelle, zielorientierte und ergebnisoffene psychosoziale Beratung, bei der die Schwangere ihre Anonymität wahren kann und die auch nach der Geburt als Hilfsangebot zur Verfügung stehen soll. „Die Studie des Deutschen Jugendinstituts zeigt, dass betroffene schwangere Frauen fast ausnahmslos ein sehr hohes Anonymitätsbedürfnis gegenüber ihrer Familie, Behörden und dem Arbeitgeber haben. Dem ungeborenen Kind gegenüber ist dieses Bedürfnis deutlich geringer ausgeprägt. Hier kann eine vertrauliche Geburt ansetzen, die den Weg des Kindes zu seinen leiblichen Eltern offen hält“, erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth.
Der Gesetzgeber soll außerdem der Mutter die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen. Danach muss es im Interesse des Kindswohles möglich sein, in ein Adoptionsverfahren einzutreten, damit das Kind nicht aufgrund fehlender Zustimmung der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters in (wechselnden) Pflegefamilien verbleiben muss, sondern in einer stabilen Adoptionsfamilie aufwachsen kann. Außerdem plädiert der KDFB dafür, dass das Kind analog zum Adoptionsvermittlungsgesetz mit Vollendung des 16. Lebensjahres Zugang zu den von der Mutter hinterlegten Daten bekommt.
Für die Babyklappen, die nach Einschätzung des Frauenbundes bis zu einer Gesetzesevaluation in wenigen Jahren erhalten bleiben sollten, fordert der Verband eine umfassende Dokumentationspflicht sowie eine Trennung der Träger von Babyklappen und Adoptionsvermittlungsstellen. „Nur unter diesen Voraussetzungen können wir eine weitere Duldung der Babyklappen vertreten“, stellt KDFB-Präsidentin Flachsbarth fest.
Ute Hücker, Pressereferentin
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 220.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teil habe von Frauen und Männern in Politik, Gesellschaft und Kirche ein.
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