KDFB begrüßt Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
Der Deutsche Bundestag hat am 05. Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert und es um das Gesetz gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung erweitert.
Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) setzt sich dafür ein, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Möglichkeit haben, sich frei für einen Weg zu entscheiden, der für sie persönlich gangbar und verantwortbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass der faktische Zugang zu Beratungsstellen und zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sichergestellt ist und Frauen im Schwangerschaftskonflikt diese als sichere Schutz- und Reflexionsräume wahrnehmen.
Der KDFB steht hinter dem aktuell geltenden staatlichen Schutzkonzept und begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich, dass mit dem heutigen Bundestagsbeschluss eine bundesweit einheitliche Gesetzesregelung herbeigeführt werden soll, die auch den faktischen Zugang zu Beratungsstellen sowie Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sicherstellt.
Dazu KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger: „Wir verurteilen die Aktionen von Abtreibungsgegner*innen, die zusätzlichen Druck auf betroffene Frauen, Bera-ter*innen und Ärzt*innen ausüben, aufs Schärfste. Frauen sollen die Freiheit haben, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, die für sie richtig und verantwortbar ist – ohne zusätzlichen äußeren Druck. Wir begrüßen daher die bundesweit einheitlichen Regelungen, die der Absicherung des Verfahrens nach § 218 ff. dienen.“
Der KDFB hat sich bereits im Vorfeld in die Debatte eingebracht und zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stellung bezogen.