Mütterrente wird ab 2027 umgesetzt

Die Ausweitung der Mütterrente soll ab 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Eltern, die Kinder erzogen und dadurch Einbußen in ihrer Rente haben, bekommen künftig 3 Rentenpunkte für die Erziehungszeit – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder. Bisher wurden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nur mit 2,5 Punkten angerechnet – das wird jetzt korrigiert.
Der KDFB sieht darin einen längst überfälligen Schritt zur Schließung der Gerechtigkeitslücke und einen gerechten Ausgleich für geleistete Sorgearbeit – vor allem von Frauen.
Seit Jahrzehnten setzt sich der KDFB für diese Gerechtigkeit ein. 2012 hat er gemeinsam mit der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) über 200.000 Unterschriften für eine gerechte Mütterrente gesammelt und an die politisch Verantwortlichen überreicht, 2018 noch einmal 63.000 Unterschriften. 2013 wurden im Rahmen der KDFB-Aktion „Bekommt Ihre Mutter, was sie verdient?“ über 120000 Postkarten verschickt.
Wer Kinder erzieht, darf im Alter nicht arm sein. Sorgearbeit ist Arbeit. Sie verdient Respekt, Anerkennung – und Rente.