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Nach der Einigung im Bundestag am 30.01.2025 treten die Neuerungen zum gestaffelten Mutterschutz endlich in Kraft.

28.05.2025

Bisher galt der Mutterschutz nur ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm. Nach der Einigung im Bundestag am 30.01.2025 treten die Neuerungen am 1. Juni endlich in Kraft.

 

Was das konkret bedeutet?:

  • Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen.
  • Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein.
  • Bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von acht Wochen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen – ohne von der Krankschreibung eines Arztes / einer Ärztin abhängig zu sein.

KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger bestätigt: „Mit der Reform des Mutterschutzgesetzes sind die ersten Schritte umgesetzt. Das freut uns und zeigt, dass unser Engagement wirksam ist. Doch für wahre Unterstützung betroffener Frauen braucht es mehr, deswegen werden wir nicht locker lassen.”

Denn der KDFB fordert weiterhin einen erweiterten Mutterschutz, der auch das erste Trimester berücksichtigt, deutlich mehr gesellschaftliche Sensibilisierung der Aufklärung sowie eine verstärkte Forschung zum Thema Fehlgeburten.

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