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Wiederverheiratete Geschiedene

Auszug

Wir fordern die Bischöfe, Priester, Diakone und Laien in verantwortlichen Positionen der Kirche dazu auf:

  • so bald und so rasch wie möglich „konstruktive Lösungen im Einklang mit Evangelium und Kirchenrecht“ (Erzbischof Dr. Robert Zollitsch) zu entwickeln und zu realisieren,
  • Barmherzigkeit nach biblischem Vorbild in konkretes Handeln umzusetzen: Gerechtigkeit Gottes verwirklicht sich im barmherzigen Tun und legitimiert gerade nicht menschliche Machtentscheidungen,
  • wiederverheiratete Geschiedene, die die christliche Gemeinschaft suchen, zu den Sakramenten zuzulassen,
  • die pastorale Verunsicherung angesichts unterschiedlicher Regelungen zu beseitigen und wiederverheirateten Geschiedenen auch das passive Wahlrecht zu den kirchlichen Räten und Gremien in den deutschen Diözesen einheitlich zu eröffnen,
  • wiederverheirateten Geschiedenen, die aus christlicher Motivation handeln, das Tauf- oder Firmpatenamt zu gewähren,
  • die Loyalitätsobliegenheiten der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Hinblick auf die spezifische Situation wiederverheirateter Geschiedener in der Kirche zu überarbeiten
  • und Seelsorger und Seelsorgerinnen in allen Bereichen der Pastoral sowie alle Gläubigen dazu anzuhalten, geschiedene Partner/Partnerinnen und wiederverheiratete Geschiedene nicht zu diskriminieren.
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