Kein Digitalzwang beim Kauf von SparPreis- und SuperSparPreis-Tickets
Gemeinsam mit dem vzbv und anderen Verbraucherverbänden hatte der VerbraucherService im KDFB 2024 das Positionspapier WAHLFREIHEIT STATT DIGITALZWANG IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR veröffentlicht. Nun konnte der vzbv einen Erfolg vermelden: Nach einer Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte das OLG die Deutsche Bahn Fernverkehr AG dazu, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen. Auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) finden Sie weitere Informationen und ein Statement der Vorstandsvorsitzenden Ramona Pop. Wir freuen uns sehr, dass die Inhalte, die im Verbändethema 2024 bearbeitet wurden, sich nun auch in diesem Urteil wiederfinden. Die Reduzierung der analogen Angebote bei der Bahn war ein Problem, dass viele Frauen an uns herangetragen haben. Mit diesem Entscheid können auch Menschen ohne E-Mail-Adresse und Handy weiterhin die günstigen Angebote der Bahn in Anspruch nehmen.
