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Betreuungsgeld

KDFB will Alternativen zum Betreuungsgeld
Köln, 22.07.2015

Urteil zum Betreuungsgeld als Signal für eine andere Familienpolitik nutzen

Für den Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (KDFB) sind wohnortnahe und qualifizierte Betreuungsangebote für Kinder aller Altersgruppen sowie ein familienzeitorientierter Arbeitsmarkt die Eckpfeiler, um Familien mit Kindern zu stärken.
Auch wenn das Gesetz zum Betreuungsgeld aus formalen Gründen gekippt wurde, ist es für den Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (KDFB) ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir sehen uns in unserer von Beginn an skeptischen Haltung dem Betreuungsgeld gegenüber bestärkt“, so KDFB-Vizepräsidentin Beate Born. Der Frauenbund fordert seit langem bessere Rahmenbedingungen für ein Familienleben mit Kindern. Das Betreuungsgeld als Einzelmaßnahme hält er dazu für nicht zweckdienlich. „Was wir brauchen“, stellt Born fest, “ist eine ganzheitliche Gleichstellungs- und Familienpolitik, die Frauen und Männern im Verlauf ihres Lebens gleiche Verwirklichungschancen in Familie und Beruf ermöglicht.“
Das im Sommer 2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Betreuungsgeld wurde als verfassungswidrig erklärt. Nicht der Bund, so das Urteil des Karlsruher Gerichts, sondern die Länder hätten in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenz gehabt. Eltern, die bereits Betreuungsgeld erhalten, müssen aller Wahrscheinlichkeit nicht mit sofortiger Beendigung der Zahlungen rechnen.

Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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