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Entgelttransparenzgesetz

Entgelttransparenzgesetz
Köln, 07.03.2017

KDFB: Entgelttransparenzgesetz ist wichtiger Schritt für Lohngleichheit

„Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt uneingeschränkt das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes, mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, erklärt Monika Arzberger, Vorsitzende der Gesellschaftspolitischen Kommission des KDFB. Sie nahm als Sachverständige des KDFB an der gestrigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Entgeltgleichheit teil.
Positiv ist nach Auffassung des KDFB, dass der Gesetzentwurf differenziert „gleiche und gleichwertige Arbeit“ in den Blick nimmt. Damit wird eine langjährige Forderung von frauen- und gleichstellungspolitischen Verbänden, auch des KDFB, endlich umgesetzt. „Das geplante Gesetz bedeutet einen ersten zentralen Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Lohngleichheit. Es stärkt die gleichen Verwirklichungschancen für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt“, stellt Monika Arzberger fest.
Der KDFB begrüßt das im Gesetzentwurf beschriebene Verfahren des individuellen Auskunftsrechtes für Mitarbeitende sowie die verpflichtende Angabe von Unternehmensseite zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt. „In Deutschland arbeiten über 60% der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeitende). Wir halten es daher für unabdingbar, dass mittelfristig auch Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeitenden Auskünfte über alle Entgeltbestandteile geben müssen und berichtspflichtig sind“, erklärt Arzberger.
Auch plädiert der KDFB dafür, im Rahmen der vorgesehenen Evaluation die tatsächliche Umsetzung der betrieblichen Prüfverfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit genau zu prüfen. „Nach Ansicht des KDFB“, so macht Monika Arzberger deutlich, „muss der Gesetzgeber die Möglichkeit haben, Prüfverfahren einzufordern, wenn Freiwilligkeit nicht greift“.

Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Auf der Website des Deutschen Bundestages wird über die Anhörung berichtet. Den Beitrag finden Sie hier.

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