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Integrationsgesetz

Integrationsgesetz
Köln, 21.06.2016

KDFB: „Die Integration geflüchteter Frauen und Mädchen muss gelingen!“

„Mädchen und Frauen brauchen unabhängig von ihrer Herkunft selbstbestimmte und existenzsichernde Bildungs- und Erwerbsbiographien“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Integrationsgesetzes fest.
Anlässlich der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags begrüßt der KDFB die Ausrichtung des Gesetzentwurfs ausdrücklich. „Die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung von Frauen ist für den KDFB unabdingbarer Bestandteil für ein demokratisches und gleichgestelltes Miteinander von Frauen und Männern in Gesellschaften“, erläutert Flachsbarth.
Damit nach Deutschland geflüchtete Mädchen und Frauen annähernd gleiche Verwirklichungschancen auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe haben, müsse der Schutz vor sexueller Gewalt insbesondere in den Erstunterkünften sowie eine konsequent geschlechterbezogene Perspektive in der Asyl- und Integrationspolitik weiterhin hohe Priorität haben, so KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth. Der KDFB setzt sich deshalb zur Verbesserung ihrer Lebenslage für konkrete Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote im Bildungssektor ein und stellt Förderung statt Benachteiligung in den Mittelpunkt seines Engagements.
„Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, bei allen Maßnahmen bezüglich einer gelingenden Integration Geflüchteter die Situation von Frauen und Mädchen besonders in den Blick zu nehmen und ihnen offensiv den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang muss auch die Kostenübernahme der Kinderbetreuung gewährleistet sein“, erklärt Flachsbarth. Laut KDFB ist die besondere Achtung der Würde und Rechte von Mädchen und Frauen ein entscheidendes Element der Demokratie.

Ute Hücker,
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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