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Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliches Arbeitsrecht
Köln, 07.05.2015

KDFB begrüßt Änderungen des Kirchlichen Arbeitsrechts

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt die Änderungen des Kirchlichen Arbeitsrechts, die die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen hat. „Wir hoffen, dass diese Standards nun einheitlich in allen Diözesen umgesetzt werden“, erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth.
Der KDFB dankt den Bischöfen für die beschlossene Reform des Arbeitsrechts, besonders für die Neuerungen im Bereich der wiederverheirateten Geschiedenen. „Die Neubewertung des arbeitsrechtlichen Umgangs mit Menschen, deren Ehe trotz bester Bemühungen um den Fortbestand gescheitert ist, war längst fällig. Dieser Schritt zur fairen Behandlung Wiederverheirateter, z.B. einer Krankenschwester, Erzieherin oder eines Arztes in einer katholischen Einrichtung, ist ein positives Signal in derzeitigen kirchlichen und gesellschaftlichen Diskussionen“, stellt KDFB-Präsidentin Flachsbarth fest.
Dennoch sieht der KDFB weiteren Handlungsbedarf im Umgang mit wiederverheirateten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen oder katechetischen Dienst oder mit Missio canonica, für die die neue Regelung nicht gilt. Auch im Dialogprozess der Deutschen Bischofskonferenz seien diese Probleme immer wieder thematisiert worden, so Flachsbarth.
Der KDFB setzt sich für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche ein. In seinem Positionspapier fordert er u.a. die Verantwortlichen in der katholischen Kirche auf, die Loyalitätsobliegenheiten der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Hinblick auf die spezifische Situation wiederverheirateter Geschiedener in der Kirche zu überarbeiten. „Wir appellieren an alle Bischöfe, sich nun eindeutig, einheitlich und zügig für die Realisierung in den Bistümern auszusprechen und in dieser wichtigen Frage geschlossen aufzutreten“, so Maria Flachsbarth.

Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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