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KDFB fordert Beibehaltung des §218 StGB und der Pflichtberatung im Schwangerschaftskonflikt

Foto: KDFB, Harald Oppitz

Köln, 17.10.2024

Köln, 17.10.2024 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) spricht sich entschieden für den Erhalt der aktuell geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch sowie für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt aus.

KDFB-Präsidentin Anja Karliczek betont: „Die Pflichtberatung gewährleistet, dass jede Frau – unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Lage oder ihren persönlichen Lebensumständen – in einem geschützten Raum, frei von Druck und Erwartungen, zu einer informierten und selbstbestimmten Entscheidung gelangen kann.“

Heute hat ein Bündnis verschiedener Frauenverbände einen eigenen Vorschlag für eine Neuregulierung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Dieser sieht auf Grundlage des im April erschienenen Kommissionsberichtes eine Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch vor.

Der KDFB bekräftigt seine Haltung der doppelten Anwaltschaft: Sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch der Schutz des ungeborenen Lebens sind zu wahren und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für den KDFB ist die bestehende Verbindung aus Fristen- und Beratungsmodell essentiell, um das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen diesen beiden Anliegen zu gewährleisten. Eine Abschaffung des §218 StGB würde dieses Gleichgewicht gefährden.

Gleichzeitig fordert der KDFB, dass der faktische Zugang zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sichergestellt wird, damit Frauen diese Leistung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen können. Dazu müssen bestehende Lücken in der Versorgungslage dringend geschlossen werden.

Hannah Ratermann
Pressereferentin

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