Arbeiten und Ehrenamt im Lebensverlauf

KDFB richtet Forderungen an Koalitionspartner
Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) hält weiterhin einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit für unverzichtbar, um eine tatsächliche partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie ehrenamtlichem Engagement in den Lebensverläufen von Frauen und Männern zu ermöglichen.
„Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, die Reform des Teilzeit- und Befristungsrechtes endlich umzusetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr zum früheren Beschäftigungsumfang festzuschreiben“, erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth.
Gerade Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis stehen, sind von negativen Konsequenzen wie mangelnde Karrierechancen, eigenständige Existenzsicherung sowie ausreichende Altersvorsorge betroffen. Außerdem ist laut KDFB dafür Sorge zu tragen, dass Rechte und Interessen von Stelleninhaberin und Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigt werden. Arbeitsmarktpolitische Strategien für die Reduzierung von befristeten Verträgen sind zu entwickeln.
Zur Verringerung des erhöhten Altersarmutsrisikos von Frauen stellt die KDFB-Präsidentin fest: „Wir fordern im Hinblick auf ein generationengerechtes Alterssicherungssystem, dass Kindererziehungszeiten bei der Bedürftigkeitsprüfung in der Grundsicherung im Alter nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.“ Der KDFB hält weiterhin die Ausweitung der Anrechnung von Sorgearbeit in der gesetzlichen Rente durch einen aus Steuermitteln finanzierten 3. Entgeltpunkt auch für vor 1992 geborene Kinder für unbedingt erforderlich. Sorge- und Erwerbsarbeit müsse in der Lebensverlaufsperspektive zusammen bedacht werden, so Flachsbarth.
Zudem formulierte die KDFB-Bundesdelegiertenversammlung, die vom 20.- 22.10. 2017 in Bonn tagte, als weitere engagementpolitische Forderung die Angleichung der steuerlichen Ehrenamtspauschale für Vorstände gemeinnütziger Vereine (720.- Euro) an die steuerlich absetzbare Übungsleiterpauschale (2.400.- Euro) pro Jahr.
Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit