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Keine Werbung für Abtreibung, sondern Beratung und Hilfe

Keine Werbung für Abtreibung, sondern Beratung und Hilfe
Köln, 08.12.2017

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) spricht sich für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus und fordert die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.
„Die Beratung auf das Leben hin muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Schwangere Frauen in einer schwierigen Lebenssituation brauchen umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, das Kind zur Welt zu bringen“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Dazu zählen auch die Möglichkeiten der vertraulichen Geburt mit ihrem gesamten Hilfsangebot für Frau und Kind sowie die vielen Angebote der allgemeinen Schwangerenberatung.
Nach KDFB-Auffassung ist der Paragraf 219a „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unbedingt und uneingeschränkt als Bestandteil von Paragraf 219 „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ aufrechtzuerhalten. „Wenn per Gesetz die Beratung sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens als auch dem Aufzeigen von Perspektiven für ein Leben mit dem Kind dient, der umfassende Lebensschutz also oberste Priorität hat, dann widerspricht die Werbung für Abtreibungen genau diesem Ziel“, erklärt Maria Flachsbarth. Eine Streichung des §219a und eine Aufweichung der bewährten deutschen Beratungsregelung dürfe es nicht geben, so die KDFB-Präsidentin. Der sinnvolle Ansatz des deutschen Systems zeige sich auch im europäischen Vergleich.
Gleichzeitig appelliert der KDFB an die politisch Verantwortlichen sowie an Ärztinnen und Ärzte, die psychosoziale Beratung für Frauen und Paare in schweren Krisensituationen wie einem Schwangerschaftskonflikt eher noch zu intensivieren. „Alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass das Angebot von Beratung und Hilfestellung, die den Blick auf die Ressourcen für ein Leben mit dem Kind neu öffnen, der beste Weg aus einer solchen Krise ist und dass das Leben des ungeborenen Kindes nur mit der Mutter zusammen geschützt werden kann“, meint Maria Flachsbarth. „Gleichzeitig ist es wichtig und richtig, dass die Beratung neben aller Zielorientierung für den Schutz des Lebens ergebnisoffen ist. Wenn sich eine Frau in dieser schwierigen Konfliktlage und nach intensiver Abwägung am Ende für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, soll sie nicht allein gelassen werden und auch in dieser Situation verlässliche Hilfe erhalten. Es bleibt erforderlich, dass ihr auch nach einem Schwangerschaftsabbruch die psychosoziale Beratung offen steht.“
Der KDFB befürwortet in diesem Sinne eine doppelte Anwaltschaft für Frau und Kind, wenn es um den Schutz des Lebens geht.

Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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