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Sozialstaat geschlechtergerecht reformieren

Köln, 02.07.2026

Mit dem Inkrafttreten der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 1. Juli beginnen weitreichende Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme. Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) wird die Auswirkungen der Reformen insbesondere auf Frauen aufmerksam begleiten und fordert, dass alle Reformen zur Sicherung des Sozialstaates von Beginn an auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechter geprüft werden.

KDFB-Vizepräsidentin Andrea Redding erklärt: „Die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen, ist richtig und notwendig. Reformen dürfen sich jedoch nicht allein an kurzfristigen wirtschaftspolitischen Zielen orientieren. Entscheidend ist, ob sie soziale Sicherheit nachhaltig stärken und sowohl geschlechter- als auch generationengerecht ausgestaltet sind. Nur so wird der Sozialstaat den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht.“

Frauen sind aufgrund geringerer Einkommen, häufiger unterbrochener Erwerbsbiografien und der nach wie vor ungleichen Verteilung von Sorgearbeit überdurchschnittlich häufig auf soziale Sicherungssysteme angewiesen.

Mit Sorge verfolgt der KDFB deshalb auch die Diskussionen um das geplante Pflegeneuordnungsgesetz. Eine Streichung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige wäre aus Sicht des Verbandes ein fatales Signal. Häusliche Pflege ist bereits heute eine enorme gesellschaftliche Leistung, die überwiegend von Frauen erbracht wird. Wer diese Arbeit zusätzlich sozial schlechter absichert, verschärft die finanzielle Benachteiligung pflegender Angehöriger und nimmt wachsende Altersarmut sehenden Auges in Kauf.

Mit Blick auf die geplante Reform der Alterssicherung begrüßt der KDFB die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen und die Hinterbliebenenversorgung weiterzuentwickeln. Diese Vorschläge sollten zeitnah konkretisiert werden.

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