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Straftat: Sexueller Missbrauch in Seelsorgebeziehungen

Hochgehaltene Stimmkarten
Köln, 24.10.2022

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) fordert, sexuellen Missbrauch in Seelsorgebeziehungen als Erweiterung in den § 174c des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen. Einstimmig spricht sich die Bundesdelegiertenversammlung des KDFB dafür aus, dass sexuelle Handlungen innerhalb von Seelsorgeverhältnissen unter Strafe gestellt werden.

„Wir fordern von der Bundesregierung, die Interessen und Rechte von Betroffenen bei der individuellen Aufarbeitung zu stärken, verbindliche Kriterien und Standards für die Aufarbeitung in Institutionen festzulegen, diese intensiver zu begleiten und Defizite in der Aufarbeitung zu benennen“, erklärt KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth.

Von der katholischen Kirche erwartet der KDFB, Missbrauch an Erwachsenen insgesamt konsequent in den Auftrag der Aufarbeitungskommission aufzunehmen. Der Handlungstext des Forums III (Synodaler Weg) „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“, der auf der Vierten Synodalversammlung im September 2022 aus Zeitgründen nicht behandelt wurde, ist dabei zu berücksichtigen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sind umzusetzen.

Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete im Nachgang der Studientagung „Let´s talk about sex“, die sich mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie Wertschätzung von Lebensentwürfen in Gesellschaft und Kirche auseinandersetzte, eine Stellungnahme. Darin fordert der KDFB von politisch Verantwortlichen, existierende Diskriminierungen hinsichtlich des Geschlechts und der sexuellen Orientierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aufzuheben sowie Schutz- und Hilfemaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt flächendeckend auszubauen.

„Die deutschen Bischöfe rufen wir auf, die derzeitige kirchliche Sexualmoral dringend weiterzuentwickeln sowie den noch ausstehenden Handlungstexten des Synodalforums „Leben in gelingenden Beziehungen“ zuzustimmen. Ebenso muss die Änderung der Kirchlichen Grundordnung schnellstmöglich beschlossen und in Kraft gesetzt werden“, so Flachsbarth.

In den KDFB-Bundesvorstand wurde Dr. Ute Zeilmann als Vizepräsidentin gewählt. Die 37-jährige Theologin arbeitet als Pastoralreferentin in Bremen-Nord (Bistum Hildesheim). Sie folgt auf die langjährige KDFB-Vizepräsidentin Birgit Mock, die nach ihrer Wahl als ZdK-Vizepräsidentin im November 2021 ihr Amt im Frauenbund niedergelegt hatte.

Die weiteren bei der Bundesdelegiertenversammlung am 22./23.10.2022 beschlossenen Stellungnahmen sind auf dieser Homepage veröffentlicht.

KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth begrüßt die Teilnehmerinnen an Studientagung und Bundesdelegiertenversammlung

Blick in die Versammlung

Die Mitwirkenden der Podiumsdiskussion „Zwischen Progression und Regression. Streit um den Weg der katholischen Kirche“ (v.l.n.r.): Veronika Gräwe (Co-Sprecherin Katholisches LSBT+ Komitee), Dr. Regina Illemann (Theologische Referentin des KDFB-Bundesverbands, Moderation), Ann-Kathrin Kahle (Sexualpädagogin und Referentin für Sexuelle Bildung im Bistum Münster), Birgit Mock (ZdK-Vizepräsidentin und Co-Leiterin Forum IV des Synodalen Wegs)

Der KDFB-Bundesvorstand mit der neu gewählten Vizepräsidentin Dr. Ute Zeilmann (5. v.l.)

Die langjährige Vizepräsidentin Birgit Mock (1.v.r.) wurde während der Bundesdelegiertenversammlung verabschiedet.
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