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KDFB zur Debatte einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Mehr Frauen in Parlamente
23.11.2023

Im März 2023 haben die Bundesminister für Gesundheit und Justiz sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die mit der Frage einer möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts befasste Arbeitsgruppe der Kommission hat ein Anhörungsverfahren eingeleitet und hat auch den KDFB gebeten, Stellung zu beziehen. Dies hat der KDFB bereits Anfang Oktober getan. Am 23.11.2023 hat Monika Arzberger, KDFB-Vizepräsidentin, außerdem für den KDFB an der persönlichen Anhörung teilgenommen.

Für den KDFB beinhaltet die Frage des Schwangerschaftsabbruchs ein grundsätzlich nicht lösbares Dilemma, da die Rechte der Frau und die des ungeborenen Lebens untrennbar verbunden und gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Für den KDFB ist daher klar, dass es neben dem reproduktiven Recht der Frau und einer guten Beratung der Schwangeren in der Debatte um die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs zugleich auch um den Schutz des ungeborenen Lebens gehen muss. Eine als verfassungskonform zu bewertende gesetzliche Regelung muss daher immer auch die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes bezogen auf das einzelne Leben sicherstellen. Dies muss die klare Richtschnur der Debatte sein.

Der KDFB hat flankierend auch zum Referentenentwurf zur Gehsteigbelästigung Stellung bezogen. Der KDFB steht hinter dem aktuell geltenden staatlichen Schutzkonzept und begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf eine bundesweit einheitliche Gesetzesregelung herbeigeführt werden soll, die auch den faktischen Zugang zu Beratungsstellen sowie zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, si­cherstellt.

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