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Geschlechtergerechtigkeit
Geschlechtsbezogene Ungerechtigkeiten in Gesellschaft, Wirtschaft und Kirche erkennen und sich für Veränderungen einsetzen.

Geschlechtergerechtigkeit

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. 1949 wurde mit diesem Artikel die rechtliche Grundlage für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland geschaffen. Tatsächliche Gleichstellung der Menschen in allen Lebensbereichen ist in Deutschland allerdings noch keine Realität.

Immer noch werden Frauen beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und in ihrem alltäglichen Leben benachteiligt und diskriminiert. Noch immer erhalten Frauen im Mittel geringere Löhne als Männer, haben geringere Karrierechancen und oft ein höheres Risiko für Altersarmut. Auch in der unbezahlten Fürsorge gibt es großen Handlungsbedarf.

Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Für Erfolge müssen möglichst viele Akteur*innen über die verschiedenen politischen Bereiche hinweg zusammenwirken – national wie international. Das zeigen die Berichte zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, die die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode vorlegt. Die Gutachten verdeutlichen, dass Gleichstellungspolitik weiter mit verschiedenen Politikbereichen zusammenarbeiten muss, damit politische Entscheidungen für Frauen und Männer gleichermaßen wirksam sind. Die Berichte können somit als Seismografen verstanden werden. Sie zeigen: Bei der Gleichstellung handelt es sich nicht um ein Erkenntnisproblem – es krankt bei der Umsetzung.

Broschüre „echt geschlechtergerecht“

Auch, wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz verankert ist, ist die tatsächliche Gleichstellung aller Menschen in allen Lebensbereichen in Deutschland noch nicht erreicht. Die neue KDFB-Broschüre „echt geschlechtergerecht“ zeigt, wie es um die Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland aktuell bestellt ist und vor welchen Herausforderungen die Gleichstellungspolitik steht.

Die Broschüre kann in gedruckter Form im Shop bestellt werden und steht als PDF zum Download zur Verfügung.

Gender

Die Gleichstellungspolitik steht vor besonderen Herausforderungen: wenn sie sich lediglich auf Frauen und Männer bezieht, wird sie weder den Debatten um (Mehrfach-)Diskriminierung noch einem diversen Geschlechterbegriff gerecht. Gleichstellung muss stets mit Blick auf einen diversen Geschlechterbegriffs sowie unter Berücksichtigung komplexer intersektionaler Voraussetzungen weitergedacht werden. Intersektionalität beschreibt dabei die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Diskriminierungskategorien gegenüber einer Person.

Prostitution

Der KDFB sieht in erzwungener Prostitution ein System, in dem Frauen und auch Männer benutzt, ausgebeutet und ihrer Würde beraubt werden. Entgegen dem Narrativ „selbstbestimmter Sexarbeiter*innen“ arbeiten die meisten von ihnen unfreiwillig und unter Zwang. Die Vorspiegelung falscher Arbeitsangebote, z.B. im Haushalt oder in der Gastronomie, finanzielle Not oder Abhängigkeit von Drogen lassen sie in ein System geraten, in dem sie Gewalt und Unterdrückung erleiden und ihrer Menschenrechte beraubt werden. Dies gilt im besonderen Maße für Frauen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Frauen, die die deutsche Sprache nicht sprechen. Daher setzt sich der KDFB für die Einführung eines Sexkaufverbots, Bestrafung von Freiern sowie für konkrete Ausstiegsprogramme und Hilfen für Prostituierte ein.

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