Arbeitswelten
Wie wir arbeiten, ist entscheidet dafür, wie wir leben. Ob faire Bezahlung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder sichere Altersvorsorge – Frauen stehen in der Arbeitswelt vor besonderen Herausforderungen. Trotz gesellschaftlichen Wandels bestehen strukturelle Benachteiligung, unfaire Verteilung von Sorgearbeit und unsichere Erwerbsverläufe. Dies wirkt sich langfristig auf die Alterssicherung aus. Der KDFB analysiert diese Entwicklungen und setzt sich mit klaren Forderungen für nachhaltige Veränderung ein.
Lohngerechtigkeit
Lohngerechtigkeit ist eine wesentliche Grundlage für Gleichstellung. Dennoch verdienen Frauen in Deutschland weiterhin weniger als Männer. Im Jahr 2025 betrug die Entgeltlücke, der sogenannte Gender Pay Gap, 16 % (Statistisches Bundesamt). Selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit liegt der bereinigte Gender Pay Gap noch bei 6 % und zeigt damit eine anhaltende Benachteiligung von Frauen.
Entgeltungleichheit entsteht durch traditionelle Rollenbilder und verstärkt diese zugleich. So führt die unterschiedliche Bezahlung von Berufen mit überwiegend weiblichen oder männlichen Beschäftigten zu einer Lohnlücke. Langfristig hat dies Nachteile wie niedrigere Renten und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut für Frauen zur Folge. Dies liegt auch daran, dass Frauen häufig den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen, was zu Karriereunterbrechungen und Teilzeitarbeit führt. Die Verbreitung von Minijobs verschärft diese sogenannte „Teilzeitfalle“, da sie selten langfristige Perspektiven oder soziale Absicherungen bieten. Darüber hinaus bleibt Frauen der Zugang zu Führungspositionen aufgrund von bewussten oder unbewussten Vorurteilen ihnen gegenüber häufig verwehrt.
Die Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern ist entscheidend für die finanzielle Selbstständigkeit von Frauen. Sie ermöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben und schützt vor wirtschaftlicher Abhängigkeit.
(Sorge-) Arbeit und atmende Lebensläufe
Der KDFB engagiert sich für eine faire Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern. Unbezahlte Sorgearbeit ist gesellschaftlich und wirtschaftlich bedeutend, wird aber noch immer kaum anerkannt. Frauen leisten täglich 1,5 Stunden mehr Sorgearbeit als Männer, was zu einem Gender Care Gap von 44 % führt. In heterosexuellen Haushalten mit Kindern steigt dieser Wert sogar auf 59 %. Diese ungleiche Verteilung erschwert Frauen den Zugang zu existenzsichernder Erwerbstätigkeit und führt zu gesundheitlichen Belastungen. Männer hingegen stehen oft unter Druck, als Hauptverdiener finanziell für die Familie zu sorgen.
Die Übernahme von Sorgearbeit oder gesellschaftlichem Engagement muss in den Lebensläufen von Frauen und Männern möglich sein, ohne zu einem erhöhten Altersarmutsrisiko zu führen. Wir unterstützen das Sorge- und Erwerbsmodell als gesellschaftliches Leitbild, wie es die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung entwickelt hat.
Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Im Bündnis Sorgearbeit fair teilen engagieren sich aktuell 33 zivilgesellschaftliche Organisationen, auch der KDFB. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerechter zu verteilen. Gleichzeitig setzt sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen dafür ein, dass diese Themen stärker in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft berücksichtigt werden. Das Bündnis begleitet und forciert den gesellschaftlichen und politischen Diskurs, verdeutlicht die Auswirkungen des Gender Care Gap und richtet Forderungen zur Schließung der Sorgelücke an die Politik. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen ist in Trägerschaft des Deutschen Frauenrats und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Optionszeitenmodell
Das Optionszeitenmodell ist ein zeitpolitischer Reformvorschlag von Prof.in Karin Jurczyk und Prof. Dr. Ulrich Mückenberger. Es zielt darauf ab gesellschaftlich relevante Tätigkeiten rechtlich und finanziell abgesichert in den Erwerbsverlauf zu integrieren. Das Modell sieht grundsätzlich vor, dass allen Menschen ein Zeitbudget von etwa neun Jahren zur Verfügung steht. Dieses Modell soll es ermöglichen, die Erwerbsarbeit zugunsten gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten zu unterbrechen oder zu reduzieren und dabei finanziell abgesichert zu bleiben.
Die Bundesstiftung Gleichstellung führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik sogenannte Optionszeitenlabore durch. In diesen Laboren befassen sich ausgewählte Expert*innen vertieft mit offenen Fragen zum Optionszeitenmodell und dessen gleichstellungspolitischen Potenzialen und Herausforderungen. Es fanden vertiefende, multidisziplinäre Beratungen der konzeptionellen und anwendungspraktischen Fragen statt. Der Kreis setzt sich aus Akteur*innen aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen – der KDFB ist einer davon und setzt sich für die Umsetzung des Modells ein.
Finanzielle Selbständigkeit

Die Lebenskarte „finanzielle Eigenständigkeit“ ist ein digitales Angebot, das Orientierung und Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen bietet. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg in ihrer ökonomischen Unabhängigkeit zu unterstützen. Dabei werden zentrale Lebensphasen wie Berufswahl, Familiengründung, Absicherung und Altersvorsorge betrachtet und erläutert, wie diese die finanzielle Eigenständigkeit beeinflussen. Es werden Wissen und praktische Werkzeuge gebündelt, von Rechner bis zu Hilfsmitteln, mit denen Sie die finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen besser verstehen und planen können.
Die Lebenskarte entstand im Rahmen des Projekts „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.
Alterssicherung & Hinterbliebenenversorgung
Hinterbliebenenversorgung
Das System der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland berücksichtigt junge Verwitwete nicht ausreichend. Etwa 1,2 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter – darunter 85 % Frauen – sind betroffen. Zwar dürfen Hinterbliebene arbeiten, doch wird dies durch die Hinzuverdienstgrenze von 1.076,86€ (Stand Februar 2026) wirtschaftlich oftmals unattraktiv. Für Hinterbliebene mit Sorgeverantwortung führt eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit nicht zu einem proportionalen Einkommenszuwachs, da zusätzliche Arbeit regelmäßig mit höheren Kosten für Betreuung, Pflege und Organisation verbunden ist. Eine Kürzung der Hinterbliebenenrente bei steigendem Erwerbseinkommen erzeugt daher einen negativen Erwerbsanreiz und benachteiligt Hinterbliebene mit Sorgeverantwortung. Wird eine Erhöhung der Arbeitsstunden ohne Abzüge möglich, dann können höhere Einnahmen für das Rentensystem generiert werden. Gleichzeitig wird durch das Sichern eigener Rentenansprüche die Altersarmut gesenkt. Die verbreitete Annahme, dass nur wohlhabende Hinterbliebene von diesen Kürzungen betroffen seien, ist falsch. Besonders junge Betroffene kämpfen mit steigenden Lebenshaltungskosten und unzureichenden finanziellen Rücklagen. Eine Reform der Anrechnungsregelung ist daher dringend notwendig, um wirtschaftliche Stabilität und eine bessere Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen, ohne die Sicherheit von Sorge- und Betreuungsarbeit zu gefährden.
Alterssicherung

Frauen in Deutschland stehen bei der Altersvorsorge vor besonderen Herausforderungen. Unser Rentensystem ist an einer vorwiegend männlichen Erwerbslinie ausgerichtet, nämlich eine durchgehende Vollzeiterwerbstätigkeit. Hier wirken sich der Gender Pay Gap, die Sorgearbeit, welche insbesondere von Frauen ausgeführt wird und der daraus resultierenden Teilzeit negativ auf das Rentensystem aus.
Niedrigere Löhne, Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege führen oft zu geringeren Rentenansprüchen. Da Frauen im Schnitt länger leben, steigt ihr finanzieller Bedarf im Ruhestand, was das Risiko der Altersarmut erhöht, insbesondere für Alleinerziehende und Mütter. In der Folge sind Frauen im Alter häufiger von niedrigen Renten und von Armut betroffen. Diese Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verdeutlicht der Gender Pension Gap, der 2023 in Deutschland bei 39,4% lag. Zwar existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Nachteilsausgleich, dieser ist jedoch nur begrenzt wirksam und fehlt in der privaten Altersvorsorge sowie in Betriebsrenten gänzlich. Dieses veraltete Modell berücksichtigt weder die vielfältigen Lebenswege von Frauen noch die Herausforderungen moderner Familienstrukturen.
Der KDFB ist überzeugt, dass die gesetzliche Rentenversicherung umfassend reformiert werden muss, um den verschiedenen Lebens- und Erwerbsbiografien von Frauen und Männern gerecht zu werden. Wir setzen uns dafür ein das bei Reformvorschlägen die Geschlechterperspektive beachtet wird und auch auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft werden, um eine gerechte und zukunftsfähige Altersvorsorge für die gesamte Bevölkerung zu fördern. Wir streben an, Frauen im Alter finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Sorgearbeit, Teilzeittätigkeit und des Gender Pay Gap führen insbesondere bei Frauen zu niedrigen Einkommen im Erwerbsleben und in der Folge zu geringeren Renten. Bis heute orientiert sich unser Renten- und Steuersystem verstärkt an der männlichen Lebensrealität mit einer durchgehenden Vollerwerbstätigkeit ohne Sorgeverantwortung. Dieses veraltete Modell berücksichtigt weder die vielfältigen Lebenswege von Frauen noch die Herausforderungen moderner Familienstrukturen. Es müssen gerechte Rahmenbedingungen durch frühzeitige Vorsorge, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Eine gerechte Altersvorsorge muss Altersarmut verhindern und die Leistungen von Frauen angemessen würdigen.
Die Themen im KDFB aufgearbeitet in
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