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Neupositionierung Prostitution - Sexkaufverbot

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) sieht in erzwungener Prostitution ein System, in dem Frauen und auch Männer benutzt, ausgebeutet und ihrer Würde beraubt werden. Entgegen dem Narrativ „selbstbestimmter Sexarbeiter*innen“ arbeiten die meisten von ihnen unfreiwillig und unter Zwang. Die Vorspiegelung falscher Arbeitsangebote, z.B. im Haushalt oder in der Gastronomie, finanzielle Not oder Abhängigkeit von Drogen lassen sie in ein System geraten, in dem sie Gewalt und Unterdrückung erleiden und ihrer Menschenrechte beraubt werden. Dies gilt im besonderen Maße für Frauen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Frauen, die die deutsche Sprache nicht sprechen.

Als Frauenverband lehnen wir eine Praxis ab, in der größtenteils Männer dieses System als Freier durch den Kauf von Sexleistungen betreiben oder von ihm als Zuhälter und Bordellbetreiber finanziell in erheblichem Maß profitieren. Die Bezahlung des sexuellen Zuganges zum Körper einer anderen Person, kann eine Form sexueller Gewalt darstellen. Der wie selbstverständlich zu manchem Junggesellenabschied, zu manchem Ausflug eines Männerclubs gehörende Besuch im Bordell macht in erschreckender Weise klar, dass es häufig an jeglichem Unrechtsbewusstsein fehlt, sich „Menschen als Sexobjekte“ zu kaufen und ein „Recht“ selbst auf die Erfüllung entwürdigender Sexpraktiken zu haben.

Prostitution entsteht oft aus einer (finanziellen) Not heraus und endet häufig in Zwang und sexueller Ausbeutung. Der KDFB sieht gerade in der Einführung des Sexkaufverbotes und Freierbestrafung verbunden mit weiteren begleitenden Maßnahmen die Möglichkeit einer wirksamen Prostitutionspolitik, welche entschieden und vor allem nachhaltig gegen die fortgesetzte Verletzung der Würde der Prostituierten greift. Die Einführung eines solchen Gesetzes hat z.B. in Schweden zu einer grundlegenden Änderung der politischen Debatte geführt und insbesondere die Nachfrage nach immer weiteren und jüngeren Prostituierten zusammenbrechen lassen.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf,

  • den Kauf von Sex zu kriminalisieren, da die überwiegende Mehrheit der Prostituierten aufgrund von Zwängen und Abhängigkeiten im Sexgewerbe tätig sind.
  • die bestehende Gesetzgebung in Hinblick auf die Aufnahme des Sexkaufverbotes, der Freierbestrafung und den Prostituiertenschutz zu überarbeiten.
  • Prostituierte gänzlich zu entkriminalisieren und zu entstigmatisieren. Für die eigene Ausbeutung dürfen sie keiner Strafe unterworfen werden.
  • zu einer gesellschaftlichen Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung, Unrechtsbewusstsein und Prävention beizutragen und Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern von Prostituierten sowie in Deutschland durchzuführen. Insbesondere die Loverboy-Methode, mit der gerade Mädchen und sehr junge Frauen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt werden, ist dabei zu thematisieren.
  • Richtlinien zum Ausstieg aus der Prostitution zu entwerfen und einzuführen, die den ehemaligen Prostituierten Begleitung, Schutz sowie soziale und finanzielle Unterstützung zusichern. Diese Programme müssen Sozialwohnungen, Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Betroffene, medizinische und psychologische Gesundheitsversorgung, Bildung und Zugang zu Berufsmöglichkeiten enthalten.
  • die Arbeit von Organisationen, die von Zwangsprostitution und Gewalt betroffene Frauen beraten und betreuen, langfristig sicherzustellen und auszubauen, so dass den Frauen Wege aus der Alternativ- und Perspektivlosigkeit aufgezeigt werden.

Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung, 24.10.2020

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